Höhe der Familienbeihilfe
Die nachfolgenden Beträge gelten für jene Kinder, die sich ständig in Österreich aufhalten.
Die Familienbeihilfe beträgt für das Kalenderjahr 2024 pro Kind und Monat:
Diese Tabelle enthält die Beträge der Familienbeihilfe für das Kalenderjahr 2024.
Alter des Kindes
Betrag pro Monat
ab Geburt
132,30 Euro
ab 3 Jahren
141,50 Euro
ab 10 Jahren
164,20 Euro
ab 19 Jahren
191,60 Euro
Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie:
Für zwei Kinder gewährt wird, um 8,20 Euro für jedes Kind
Für drei Kinder gewährt wird, um 20,20 Euro für jedes Kind
Für vier Kinder gewährt wird, um 30,70 Euro für jedes Kind
Für fünf Kinder gewährt wird, um 37,20 Euro für jedes Kind
Für sechs Kinder gewährt wird, um 41,50 Euro für jedes Kind
Für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 60,30 Euro für jedes Kind
Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 180,90 Euro pro Monat.
Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt monatlich frühestens am 6. des Monats. Verschiebungen können sich durch Samstage, Sonn- und Feiertage ergeben.
Achtung
Im August wird jeweils ein Schulstartgeld von 116,10 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Die Anweisung des Schulstartgeldes erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung der Familienbeihilfe für August. Es ist daher kein gesonderter Antrag nötig.
Die Familienbeihilfenbeträge für Kinder, die sich ständig im EU /EWR -Raum oder in der Schweiz aufhalten, finden sich auf der entsprechenden Informationsseite .
Wohnt ein Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt. Sie kann jedoch zugunsten des Vaters verzichten. Leben die Eltern getrennt, steht die Familienbeihilfe dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Er muss nicht gesondert beantragt werden. Der Kinderabsetzbetrag ist keine Familienbeihilfe, sondern ein Absetzbetrag, der in Form einer Negativsteuer ausgezahlt wird. Er beträgt 67,80 Euro pro Kind und Monat.
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Letzte Aktualisierung: 10. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundeskanzleramt