Kleines und großes Pendlerpauschale
Achtung
Bitte beachten Sie, dass in den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 für die Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro geänderte Werte zu berücksichtigen sind. Diese finden Sie unten auf dieser Seite unter "Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023 ".
Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:
Entfernung
Betrag/Monat
bei mindestens 20 km bis 40 km
58 Euro
bei mehr als 40 km bis 60 km
113 Euro
bei mehr als 60 km
168 Euro
Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:
Entfernung
Betrag/Monat
bei mindestens zwei km bis 20 km
31 Euro
bei mehr als 20 km bis 40 km
123 Euro
bei mehr als 40 km bis 60 km
214 Euro
bei mehr als 60 km
306 Euro
Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023
Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 sind, abhängig davon, an wie vielen Tagen im Monat die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zurückgelegt wird, zusätzlich folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen:
Wenn das kleine Pendlerpauschale zusteht:
Entfernung
mehr als 10 Tage/Monat
8 bis 10 Tage/Monat
4 bis 7 Tage/Monat
bei mindestens 20 km bis 40 km
29 Euro/Monat
19,33 Euro/Monat
9,67 Euro/Monat
bei mehr als 40 km bis 60 km
56,50 Euro/Monat
37,67 Euro/Monat
18,83 Euro/Monat
bei mehr als 60 km
84 Euro/Monat
56 Euro/Monat
28 Euro/Monat
Wenn das große Pendlerpauschale zusteht:
Entfernung
mehr als 10 Tage/Monat
8 bis 10 Tage/Monat
4 bis 7 Tage/Monat
bei mindestens 2 km bis 20 km
15,50 Euro/Monat
10,33 Euro/Monat
5,17 Euro/Monat
bei mehr als 20 km bis 40 km
61,50 Euro/Monat
41 Euro/Monat
20,50 Euro/Monat
bei mehr als 40 km bis 60 km
107 Euro/Monat
71,33 Euro/Monat
35,67 Euro/Monat
bei mehr als 60 km
153 Euro/Monat
102 Euro/Monat
51 Euro/Monat
Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro in Höhe von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Auch der Pendlereuro ist wie das Pendlerpauschale entsprechend der Anzahl der Fahrten pro Monat anzupassen.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Finanzen